Sonntag, 5. Juli 2009

Patientenverfügung 2. Teil

Der Bundestag hat überraschend doch ein neues Gesetz verabschiedet. Es stellt die Unterbrechung lebenserhaltender Maßnahmen wie der künstlichen Ernährung oder der künstlichen Beatmung nicht mehr unter Strafe.
Ein Rechtsanwalt, der noch unter dem alten Gesetz zu 10 Monaten mit Bewährung verurteilt worden war, sieht jetzt seiner Berufung zuversichtlich entgegen. Er hatte seiner Klientin geraten, den Schlauch für die künstliche Ernährung ihrer Mutter einfach mit der Schere abzuschneiden.
Wir machten uns an die Arbeit, dabei stellte sich heraus, dass zwei von dreien mit überholten Broschüren des bayrischen Innenministeriums arbeiteten. Es wird dauern, bis die neue Gesetzeslage im Text eingearbeitet ist. Wir werden deshalb selbst einen Zusatz dafür basteln.

Ganz übel wird mir bei der Sache, wenn ich lese, dass in der BRD 40 000 Menschen im Jahr wieder belebt werden- das ist die Bevölkerung einer großen Kreisstadt wie Freising- und dass der 80jährige Karikaturist Sempè monatelang im Wachkoma lag und jetzt wieder zeichnet.

Schließlich muß eine Patientenverfügung her.

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